Mitglied der SCNAT

Die SGV setzt sich für die Förderung der Versuchstierkunde und das Vorantreiben des Tierschutzes und der ethischen Erwägungen bei Tierexperimenten ein. Diese Ziele sollen durch die Organisation der Ausbildung und des Informationsflusses innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft erreicht werden.mehr

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Praktische Hilfestellungen

1. Akkreditierung als versuchsdurchführende Person oder Versuchsleiter/in für Tierversuche

Um mit Versuchstieren arbeiten zu dürfen, müssen Sie von Ihrem zuständigen kantonalen Veterinäramt akkreditiert werden. Je nach Ihrer Funktion an Ihrer Institution bedeutet dies, dass Sie entweder als versuchsdurchführende Person (Tierexperimentator/in) oder als Versuchsleiter/in akkreditiert werden. Wenn Sie alle Anforderungen für Ihre spezifische Rolle erfüllen (siehe Art. 132 und 134 TSchV), können Sie sich sofort akkreditieren lassen. Ansonsten müssen Sie spezielle Kurse besuchen, um die Anforderungen zu erfüllen. Ihr AWO kann Sie dabei unterstützen.


2. Antragstellung für die Durchführung von Tierversuchen

Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, sollten Sie sich bereits in der Planungsphase mit Ihrem AWO in Verbindung setzen. Der/die AWO kann Sie mit allen notwendigen Informationen versorgen, die benötigt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sehr nützlich ist, Ihre Pläne / Ihr Studiendesign / Ihr Tiermodell bereits im Vorfeld mit dem/der AWO zu besprechen, damit er/sie Sie bestmöglich unterstützen kann. Dies reicht von der Identifizierung größerer Hindernisse, Fragen im Vorfeld, praktischen Tipps, wie Sie Ihren Zulassungsantrag am besten strukturieren, bis hin zu der Frage, ob Pilotstudien erforderlich sind und wo Sie hilfreiche Dokumente finden können. Um die beste Unterstützung zu erhalten, sollten Sie sich gut vorbereiten und die folgenden Punkte berücksichtigen...


3. Planung Ihres Experiments

Unter den folgenden Links finden Sie Informationen, die Ihnen bei der Planung und Gestaltung Ihres Versuchs helfen werden.

  • Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Biostatistiker. Ihr/e AWO kann Ihnen sagen, ob es an Ihrer Einrichtung eine solche Person gibt, die Sie bei der richtigen Planung Ihrer Studien unterstützen kann!
  • Setzen Sie sich mit dem Leiter der Tierhaltungseinrichtung Ihrer Einrichtung in Verbindung, um Ihre Pläne / Tiermodelle / Zuchtbedürfnisse zu besprechen

4. Durchführung Ihres Experiments

Die folgenden Links bieten Ihnen Informationen, die Ihnen bei der Durchführung Ihres Versuchs helfen.

Technische Merkblätter des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Beachten Sie insbesondere die Merkblätter zu den Themen Schweregrade (1.04), Stoffwechselkäfige (2.06), Euthanasie (3.01), Blutentnahme1 (3.02) und Anästhesie / Analgesie (3.03)

1. Anmerkung: Die Richtlinie zur Blutentnahme ist veraltet und noch nicht überarbeitet worden. Das AWO-N hat daher in Eigeninitiative einen Entwurf für eine neue Richtlinie geschrieben (siehe Aktivitäten).


5. Auswertung und Veröffentlichung Ihres Experiments

Die folgenden Links bieten Ihnen Informationen, die Ihnen bei der Auswertung und Veröffentlichung Ihrer Ergebnisse helfen.

  • ARRIVE GUIDELINES, eine Checkliste mit Empfehlungen zur Verbesserung der Berichterstattung über Tierversuche